Logo des CCRR

Willkommen beim CCRR e.V.

Citroën-Club Rhein-Ruhr e.V. - gegründet 15.07.1972

Hier geht's um Citroën im Allgemeinen, um den 2CV im speziellen

und vor allem um die Menschen, die sich damit befassen.

1977 Skandinavien

CCRR CITROËN-CLUB RHEIN-RUHR E.V.

E-Mail: mail@ccrr-ev.de, Internet: www.ccrr-ev.de


Anschluss bestehender Citroën- und 2 CV-Clubs an den CCRR e.V.


I. Vorbemerkung

Der CCRR e.V. besteht aus seinen einzelnen Mitgliedern, die in ihrer Gesamtheit den Verein bilden. Ortsclubs als solche können daher nicht Vereinsmitglied werden, sondern nur deren Mitglieder selbst.

Durch den Eintritt seiner Mitglieder in den CCRR e.V. schließt sich der bestehende 2-CV- oder Citroën-Club dem CCRR an und ist damit "Ortsclub im CCRR e.V.".

Als solcher erhält er monatlich die CCRR-Informationen und kann diese auch jederzeit selbst, z.B. für Ankündigungen oder Berichte von Veranstaltungen, nutzen. Weiter wird er in der Ortsclub-Liste des CCRR mit Clubnamen, Kontaktadresse und Treffpunkt aufgenommen. Er kann sich auf den CCRR e.V. berufen und diesen in Anspruch nehmen (behördliche Genehmigungen und dergleichen). Der CCRR ist dem Ortsclub auch in allen anderen Dingen behilflich, soweit ihm dies möglich ist.

Jeder dem CCRR e.V. angeschlossene Ortsclub bleibt in vollem Umfang selbstständig und eigenständig und hat keinerlei sonstige Verpflichtungen gegenüber dem CCRR e.V..


II. Anschluss eines Ortsclubs

Von den Mitgliedern eines Ortsclubs müssen mindestens 3 Personen ordentliches Mitglied im CCRR e.V. sein. Die Zahl ist nach oben unbegrenzt.

Mit Beibringung der Mitglieder und gleichzeitigem formlosen Aufnahmeantrag wird der 2-CV- oder der Citroën-Club als Ortsclub in den CCRR e.V. aufgenommen.

Der CCRR-Ortsclub erhält monatlich eine bestimmte Anzahl an CCRR-Informationen, gestaffelt nach der Zahl seiner Mitglieder im CCRR e.V., wie folgt:

  • 3 Mitglieder 5 Infos
  • 4 - 5 Mitglieder 7 Infos
  • 6 - 9 Mitglieder 10 Infos
  • 10-14 Mitglieder 20 Infos
  • 15-19 Mitglieder 25 Infos
  • ab 20 Mitgliedern jeweils 5 Infos mehr als die Mitgliederzahl beträgt, auf volle 5 oder 10 Exemplare aufgerundet.

Mehr-Exemplare über die dem Ortsclub zustehende Anzahl hinaus können für 0,40 €/Stück bestellt werden.

Die vorgenannten Stückzahlen sind unabhängig davon, ob Ortsclubmitglieder die CCRR-Informationen direkt per Post vom CCRR e.V. beziehen.

Für den Direktbezug der CCRR-Informationen durch ein Ortsclubmitglied gilt die Beitragsordnung, also ein Mitgliedsbeitrag von 15 € zuzüglich Versandkostenbeitrag (Porto, Umschläge, Adressetiketten usw.) in Höhe von jährlich 10 €, zusammen also ein jährlicher Beitrag in Höhe von 25 €.

Jeder CCRR-Ortsclub zahlt einen Versandkostenbeitrag (Porto, Umschläge, Adressetiketten usw.) in Höhe von jährlich 15 € für den Bezug für 2 Infos oder mehr an seine Ortsclub-Adresse.


III. Zahlung

Jeweils zum Jahresende erstellt der CCRR e.V. eine Liste der dem Ortsclub angehörenden Mitglieder. Hiernach und nach ggf. sonstigen Absprachen (z.B. Mehr-Infos) wird der für das nächste Jahr zu zahlende Gesamtbetrag errechnet.

Diese Summe sollte möglichst vom Ortsclub gesammelt an den CCRR e.V. überwiesen werden, da die Buchungs- und Verwaltungsarbeit hierdurch erheblich erleichtert wird.

Nähere Einzelheiten - auch bei Änderung der Mitglieder oder der Mitgliederanzahl usw. - sind dem jeweiligem Rundschreiben zu entnehmen.


IV. Austritt oder Wegfall eines Ortsclubs

Jeder Ortsclub kann formlos seinen Austritt aus dem CCRR e.V. erklären und wird mit Eingang dieser Erklärung - oder zu dem von ihm genannten Zeitpunkt - gestrichen.

Sinkt die Zahl der Ortsclubmitglieder im CCRR e.V. unter drei, womit also die Mindestvoraussetzungen nicht mehr erfüllt sind, wird der Ortsclub gestrichen und erhält keine Infos mehr.

Wird nachträglich die notwendige Mitgliederzahl erreicht, wird der Ortsclub ab diesem Zeitpunkt wieder geführt und erhält ab dann auch wieder die Info.

Nachlieferung von in der Zwischenzeit erschienenen Ausgaben der Info erfolgt auf Anforderung, ausgenommen sind bereits vergriffene Ausgaben.


V. Sonstiges

Um eine gleichmäßige und gerechte Behandlung aller CCRR-Ortsclubs zu gewährleisten, sind Ausnahmen bei keinem der vorgenannten Punkte möglich.

Lediglich bei Ortsclubs, die sich im Aufbau befinden, kann in den ersten Monaten - spätestens bis zum Ende des laufenden Jahres - eine Unterstützung durch den CCRR e.V. in der Form erfolgen, dass dieser neue Ortsclub bereits "im CCRR e.V." geführt wird, obwohl er die Mindestvoraussetzungen noch nicht erfüllt. Diese müssen jedoch spätestens zu Beginn des neuen Jahres vorliegen; andernfalls muss der Ortsclub gestrichen werden.


VI. Beispiele

Zur besseren Verständlichkeit folgen hier Musterberechnungen für Ortsclubbeiträge.

Wenn Euer Club mit drei Personen gemeldet ist, müsst Ihr für diese 60 € überweisen. Dieser Betrag setzt sich aus den drei Mitgliedsbeiträgen von jeweils 15 € plus 15 € für Versandkosten zusammen.

Bezieht dieser Club für zwei Personen die Infos unter der Ortsclubanschrift und das dritte Ortsclubmitglied seine Info direkt an seine eigene Anschrift, müssen 70 € überwiesen werden. Dieser Betrag setzt sich aus den drei Mitgliedsbeiträgen von jeweils 15 € plus 15 € für Versandkosten für den Info-Bezug durch den Club plus 10 € für Versandkosten für den Info-Bezug durch ein Ortsclubmitglied zusammen.

Für jedes weitere gemeldete Ortsclubmitglied erhöht sich der zu überweisende Clubbeitrag um den Mitgliedsbeitrag von 15 €. Für jedes weitere Ortsclubmitglied, das die Info nicht über den Ortsclub, sondern selbst direkt beziehen möchte, erhöht sich der zu überweisende Betrag um weitere 10 € Versandkosten.

Bitte beachtet dabei auch, dass sich mit der gemeldeten Mitgliederzahl die Menge der versandten CCRR-Informationen verändert. Wenn ein Club bis zu 5 Mitglieder gemeldet hat, erhält er 7 Infos, ab 6 Mitglieder 10 Infos usw. (siehe Aufstellung oben).

Noch Unklarheiten? Rückfragen können an den Kassenwart unter mehari(at)ccrr-ev.de gerichtet werden.



Euer Rolf-Peter
Stellvertretender Vorsitzender und Kassenwart


23.08.2018 letzte Änderungen

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