CCRR Citroën-Club Rhein-Ruhr e.V.
E-Mail: mail@ccrr-ev.de
; Web: http://www.ccrr-ev.de
Beitragsordnung
Gültig ab 1. Januar 2013, geändert durch die Jahreshauptversammlung 2012
I.
1) Der Jahresbeitrag für die Mitgliedschaft
im CCRR e.V. beträgt 15 €, für Minderjährige 2,50 €.
Beides ist im Voraus zu entrichten. Eine Anmeldegebühr besteht nicht.
2)
Im Mitgliedsbeitrag sind die Kosten für einen
CCRR-Aufkleber bei Clubeintritt
und für die CCRR-Informationen enthalten.
3) Mitglieder, welche die CCRR-lnformationen unmittelbar
per Post beziehen, zahlen für Porto, Umschläge, Adressetiketten
usw. jährlich 10 € zusätzlich. Der Betrag ist gleichfalls
im Voraus zu entrichten.
4) Bei Eintritt in den CCRR e.V. nach dem 30.09.
eines Jahres gilt der Mitgliedsbeitrag für die Zeit bis zum Ende des
folgenden Kalenderjahres. Das betrifft auch den zusätzlichen Betrag für den
Postbezug der CCRR-Informationen.
5) Sonstige Vergünstigungen werden nicht gewährt.
Bei vorzeitigem Austritt aus dem CCRR e.V. erfolgt keine Erstattung bereits
geleisteter Zahlungen.
II.
1) Nichtmitglieder können die CCRR-lnformationen
für jährlich 25 € beziehen. In diesem Betrag sind die
Porto- und sonstigen Kosten enthalten. Die Zahlung ist jährlich im
Voraus zu leisten.
2) Bei vorzeitiger Beendigung des Bezugs erfolgt
keine Erstattung bereits geleisteter Zahlungen.
III.
1) Weitere CCRR-Aufkleber werden für je 2,50 €
an Clubmitglieder abgegeben. Nichtmitglieder zahlen je 3 €.
Bei Zusendung ist ein Freiumschlag oder eine vorherige Portozahlung erforderlich.
IV.
1) Der Jahresbeitrag kann nur durch Beschluss der
Mitgliederversammlung geändert werden.
2) Im Übrigen erfolgen Änderungen oder
Ergänzungen der Beitragsordnung durch gemeinsamen Beschluss des Vorstandes
und des Vereinsausschusses.
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